Unsere Kompetenzen und Dienstleistungen im Überblick
Vertrags- und Gesellschaftsrecht
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Steuer- und Unternehmensrecht
Wir helfen Ihnen beim den rechtlichen Regelungen, die die Erhebung und Verwaltung von Steuern betreffen. Es umfasst sowohl die Bestimmungen für die Besteuerung von Unternehmen als auch die Besteuerung von natürlichen Personen. Das Steuerrecht regelt unter anderem die Art und Weise, wie Steuern erhoben werden, welche Arten von Steuern es gibt und welche Freibeträge und Abzüge es gibt. Unternehmen müssen sich an verschiedene steuerliche Vorschriften halten, um ihre Steuerpflichten zu erfüllen und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Das Unternehmensrecht befasst sich mit den rechtlichen Regelungen, die die Gründung, das Management und die Auflösung von Unternehmen betreffen. Es regelt unter anderem die verschiedenen Arten von Unternehmen, wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Das Unternehmensrecht umfasst auch die Rechte und Pflichten der Unternehmer, die Bestimmungen für die Haftung und die Handelsgesetze. Es ist wichtig für Unternehmen, sich an die Vorschriften des Unternehmensrechts zu halten, um ihre rechtliche Existenz zu sichern und ihre Geschäfte erfolgreich zu führen.
Steuerstrafrecht
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Baurecht
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Beglaubigungen
Sie wurden aufgefordert, Ihre Unterschrift oder amtliche Stempel und Unterschrift auf einem Schriftstück beglaubigen zu lassen? Wir helfen Ihnen dabei.
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Was ist eine Beglaubigung? Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Der Notar bestätigt ausschliesslich die Echtheit der Unterschriften. Er übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit oder den Inhalt des Dokuments. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
Beurkundungen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass gewisse Verträge und Erklärungen von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wir nehmen solche Beurkundungen und Beglaubigungen vor.
Nachfolgeregelung
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